Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 – Anmeldung, Reservierung, Zahlung

Fit mit Fasten ist ein Angebot zum “ Fasten für Gesunde“ nach der Methode Buchinger/Lützner. „Fasten für Gesunde“ bezeichnet ein Kurzzeitfasten, das durch eine ausgebildete Fastenleitung betreut wird und kein Heilfasten (nur unter ärztlicher Betreuung erlaubt) darstellt.

Die Seminare werden von einer ausgebildeten Fastenleiterin geleitet, ohne ärztliche Betreuung. Jede/r Teilnehmer*innen muss auf dem Anmeldebogen wahrheitsgetreue Angaben über seinen Gesundheitszustand und über Medikamente, die verschreibungspflichtig und regelmäßig eingenommen werden, Auskunft geben. Die Fastenleitung behält sich vor, gegebenenfalls ein Attest vom behandelnden Arzt einzufordern, dass der Teilnehmer an der Fastenwoche teilnehmen darf. Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an der Fastenwoche teil.

Die Anmeldung besteht aus einem Anmeldebogen, Fragebogen zur Teilnahme an einer Fastenwoche sowie einem Formular zum Haftungsausschluss.

Das Mindestalter für die Teilnahme an einer Fastenwoche beträgt 18 Jahre. Die Anmeldung für eine Fastenwoche­­­ muss schriftlich erfolgen und ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche  per Email oder Post vorgenommene Teilnahmebestätigung zustande.   

Nach der Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten auf folgende Bankverbindung:

Sabine Lies
Freisinger Bank eG
Volksbank-Raiffeisenbank
IBAN: DE 26 7016 9614 0000 0114 28
BIC: GENODEF1FSR

Ambulante Fastenwoche:
Der Rest der Teilnahmegebühr ist spätestens 14 Tage vor Beginn der ambulanten Fastenwoche auf das o.g. Konto zu überweisen. Nach Eingang der Zahlung wird der Platz verbindlich reserviert. Die vollständige Teilnahmegebühr muss vierzehn Tage vor Beginn der ambulanten Fastenwoche eingegangen sein, ansonsten kann der Platz an eine/n Teilnehmer*in aus der Warteliste vergeben werden. Für alle Veranstaltungen von Fit-mit-Fasten gilt, dass die Teilnahmegebühr bei Beginn der ambulanten Fastenwoche  vollständig bezahlt sein muss. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Leistung.

Fastenwanderwoche:
Der Rest der Teilnahmegebühr ist spätestens 8 Wochen vor Beginn der Fastenwoche auf das o.g. Konto zu überweisen. Nach Eingang der vollständigen Zahlung wird der Platz verbindlich reserviert. Die vollständige Teilnahmegebühr muss 8 Wochen vor Beginn der Fasten-Wanderwoche eingegangen sein, ansonsten kann der Platz an eine/n Teilnehmer*in aus der Warteliste vergeben werden. Für alle Veranstaltungen von Fit-mit-Fasten gilt, dass die Teilnahmegebühr bei Beginn der Fastenwanderwoche vollständig bezahlt sein muss. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Leistung.

Bitte beachten Sie die Stornobedingungen der jeweiligen Unterkunft. Diese werden entweder über deren Webseite vermittelt oder durch die Fastenleitung gesondert mitgeteilt.

Für die ambulante als auch die Fastenwanderwoche gilt:
Durch die/den Teilnehmer*in während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommenen Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Ohne vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.

§2 – Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind: Bus- und Taxifahrten, Leihgebühr für Fahrräder und Nordic Walking Stöcke, Massagen, Sauna- und Schwimmbadgebühren, Eintrittsgelder, Getränke außerhalb des Seminarraums.

§3 – Rücktritt

des Teilnehmers (ambulante Fastenwoche):

Bei Rücktritt bis 11 Tage vor Beginn einer ambulanten Fastenwoche, wird die geleistete Anzahlung unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro in voller Höhe zurückerstattet. Bei Rücktritt ab dem 10. bis zum 5. Tag ist 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei Rücktritt vom 4. Tag bis zum Beginn der Fastenwoche ist ebenso wie bei Nichterscheinen und Abbruch nach Antritt der Fastenwoche, 100 % der Teilnahmegebühr fällig.

des Teilnehmers (Fastenwanderwoche)

  • 60 – 0 Tage vor Beginn der Fastenwoche: 100% der Kosten für das Zimmer, davor kostenlos möglich
  • 28-10 Tage vor Seminarbeginn: 50% der Kosten für die Fastenleitung
  • > 10 Tage vor Seminarbeginn: 100% der Kosten für die Fastenleitung

des Veranstalters:

  • Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen muss die Fastenwoche abgesagt werden
  • Im Krankheitsfall, falls keine Vertretung gewährleistet werden kann
  • bei aktuellen Anordnungen und Richtlinien der Bundesregierung in Bezug auf eine Pandemie

Die Veranstalterin informiert alle Teilnehmer unverzüglich. Den Teilnehmern*innen kann ggf. ein Ersatztermin angeboten werden. Sollte es zu keiner beiderseitigen Übereinstimmung kommen, zahlt die Veranstalterin alle bisher geleisteten Zahlungen an die angemeldeten Teilnehmer*innen zurück. 

§4 – Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Die Teilnehmer*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, Sabine Lies, Schmidhausen 1, 85416 Langenbach, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

§5 – COVID 19 Richtlinien

Die tagesaktuellen Richtlinien der Bundesregierung werden beachtet und im Hygienekonzept für die Teilnehmer*innen berücksichtigt. Den Vorgaben des von der Fastenleitung zur Pandemie vorgestellten Hygienekonzeptes ist während der Fastenwoche Folge zu leisten.

§6 – Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Fastenwoche

Bei den Angeboten handelt es sich um „Fasten für Gesunde“. Die Seminare werden von einer ausgebildeten Fastenleitern geleitet, ohne ärztliche Betreuung.

„Fasten für Gesunde“ ist ein

  • Kurzzeitfasten in Eigenverantwortung
  • Eine Maßnahme zur Gesundheitsförderung
  • Eine Form der Erwachsenenbildung

Interessenten*innen verpflichten sich, wahrheitsgemäß verschreibungspflichtige, regelmäßig eingenommenen Medikamente bei der Anmeldung anzugeben (z.B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Gicht, Rheuma, Schilddrüse etc.).

Weiterhin besteht ein Ausschluss bei der Fastenwoche z.B. für folgende Personengruppen

  • Schwangere und Stillende
  • Süchtige
  • Personen mit Depressionen bzw. psychischen Erkrankungen
  • Personen unter 18 Jahren
  • Operierte (Zeitpunkt der OP < 1 Jahr)

Ist ein/e Teilnehmer*in den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner/ihrer Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer*innen bedeuten würde, besteht kein Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.

Die ambulante Fastenwoche beinhaltet:

  • Ein individuelles Beratungsgespräch im Vorfeld (Dauer ca. eine Stunde),
  • Eine Glauberanamnese mit Bestimmung der individuellen Menge Glaubersalz,
  • Die für Sie berechnete Menge Glaubersalz
  • Informationen für die Vorbereitung der Fastenwoche,
  • Anleitung für die Entlastungstage vor dem Fasten,
  • Ein kleines Starterpaket mit
    • Wirkstofftees in Bioqualität,
    • dem individuell errechneten Glaubersalz sowie eine Einheit Basensalz,
    • sowie Anleitungen zu deren Anwendung,
  • Rezepte für die Fastenbrühen und -säfte (ambulantes Fasten)
  • Täglich frische Fastenverpflegung in Form von Basenbrühe und Saft (Fastenwanderwochen)
  • Ein tägliches Fastengespräch,
  • Tägliche Morgengymnastik zur Lockerung,
  • Eine tägliche begleitete Ausdauereinheit Nordic Walking (ca. 10 km),
  • Analyse der Essgewohnheiten (wenn gewünscht),
  • Anleitung zu den Aufbautagen,
  • Impulse für die Ernährung nach dem Fasten,
  • Gemeinsames Fastenbrechen am Ende der Fastenwoche

Stand 05/2021